moderne
Spiegel-Taxameter in unseren Fahrzeugen |
Der
aktuelle Tarif für Personenbeförderung im Landkreis Verden
:
Anlage
1
zur
Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im
Landkreis Verden (Taxenordnung) vom 22.10.2001
Änderungsverordnung vom 12.12.2014
gültig ab 01.02.2015.
1.
Der Grundpreis für jede Fahrt beträgt 5,00 €.
In diesem Fahrpreis ist eine Beförderungsstrecke von 800 m oder
eine Wartezeit von 195 Sekunden enthalten.
2.
Der weitere Fahrpreis beträgt für jeden weiteren Kilometer
0,10 € je 47,62 m = 2,10 € / km .
3.
Der Zuschlag für die angeforderte Beförderung in einem Grossraumtaxi
beträgt 5,00 €,wenn mehr als vier Fahrgäste zu befördern
sind.
Der Besteller ist bei der Anforderung eines Grossraumtaxis
ausdrücklich auf diesen Zuschlag hinzuweisen.
4. Für Wartezeiten,die durch den Fahrauftrag begründet sind,
beträgt das Entgelt 0,10 € je 11,61 Sekunden.
Es besteht keine Verpflichtung,länger als 30 Minuten zu warten.
5.
Für eine vom Besteller verursachte Leerfahrt beträgt das
Entgelt 5,00 €.
Anfahrtskosten
:
Für Taxifahrten,außerhalb des Pflichtfahrgebietes ist die
Fahrerin/der Fahrer
zur Erhebung einer Anfahrtsgebühr verpflichtet.
Die Anfahrtsgebühr berechnet sich aus der Entfernung zwischen
der
Ortsgrenze und dem Start b.z.w. dem Zielort
(maßgebend ist der nähere Ort zur Stadtgrenze des "Pflichtfahrgebietes").
Holen wir Sie aus einem Ort außerhalb der Pflichtfahrgebietes
ab,fallen
Grundsätzlich keine Anfahrtskosten an,wenn Ihr Zielort innerhalb
unseres
Pflichtfahrgebietes
(Stadt Verden inkl. Döhlbergen,Eissel,Hutbergen,Rieda,Scharnhorst
und Walle)
liegt.
Es
werden keine weiteren Zuschläge (z.B. Nachttarif) erhoben .